Abrechnung

 

Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis.

 

Private Krankenversicherung und Beihilfe:
Bei der Abrechnung halte ich mich an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten für die psychiatrische Untersuchung und Behandlung werden in der Regel von allen privaten Krankenkassen und den Beihilfestellen problemlos übernommen. In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen und die Beihilfestellen auch die Kosten für eine ambulante Psychotherapie nach Antragstellung und Genehmigung.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Da ich keine Kassenzulassung habe, kann ich in der Regel nicht mit den gesetzlichen Kassen abrechnen. Manche Kassen übernehmen trotzdem die Kosten der Psychotherapie bei mir, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Wenn Sie zu diesen Einzelfallerstattungsverfahren Fragen haben, sprechen Sie mich bitte an.
Selbstzahler:
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit die Kosten für Behandlung und Therapie selber zu bezahlen. Kosten werden individuell vereinbart.